Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung - Umgang mit COVID-19 Testungen
Ab Montag, den 24. August gilt in allen Schulen Schleswig-Holsteins eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Außerdem enthält der Elternbrief eine Information über den Umgang mit COVID-19 Testungen.
Elternbrief200820.pdf
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